Die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation
besteht für alle Unternehmen mit datenverarbeitungsgestützter
Buchführung, auch wenn Sie kein DMS nutzen. Jedoch spätestens
mit dessen Einführung muss hier gehandelt werden. Wir
beraten Sie auf Wunsch bezüglich Inhalt und Form der
Verfahrensdokumentation oder erstellen diese komplett für den
Teil der Aktendigitalisierung.